Dir steht eine Scheidung in der Schweiz bevor? Das ist jetzt wichtig

Egal ob du die Entscheidung selbst getroffen hast oder sie dir den Boden unter den Füssen weggezogen hat: Eine Scheidung verändert alles. Emotional, organisatorisch und vor allem finanziell. Gerade in der Schweiz gibt es viele Regeln rund um Gütertrennung, Pensionskasse, Unterhalt und Steuern, die du kennen solltest, damit du keine folgenschweren Fehler machst. In diesem Artikel erfährst du, was du im Falle einer Scheidung in der Schweiz wissen und jetzt konkret tun solltest: vom Ablauf über rechtliche Grundlagen bis hin zur finanziellen Neuaufstellung nach der Trennung.

Scheidung Schweiz

Was bedeutet eine Scheidung in der Schweiz rechtlich?

Bevor wir in die Konsequenzen einer Scheidung einsteigen, klären wir drei grundlegende Prinzipien, die in diesem Prozess wichtig sind:

Grundlage 1: Eherecht

Wie dir sicherlich bewusst ist, gehst du mit einer Ehe einen Vertrag ein - auch wenn du keinen gesonderten Ehevertrag mit deinem Partner*in vereinbart hast. Das Gesetz gibt hier klare Weisungen in Bezug auf die Aufteilung von Vermögenswerten, Rechten und Pflichten, Altersvorsorge, Erbschaften und auch Scheidungen vor.

Das Gesetz basiert auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung: Unter anderem vereinbart ihr, gemeinsam für den Unterhalt der Familie aufzukommen und gemeinsam für die Kinder zu sorgen.

Grundlage 2: Güterrecht

Bei einer Eheschliessung ohne Ehevertrag gilt in der Schweiz automatisch die Errungenschaftsbeteiligung. Diese differenziert zwischen Eigengut (alles, was du vor der Ehe besitzt - z.B. dein Depot und was an Erbe und Schenkungen auch während der Ehe dazu kommen) und Errungenschaft (alles, was du während der Ehe erwirtschaftest - z.B. dein Lohn, Vorsorgegelder oder auch Dividenden). 

Errungenschaftsbeteiligung

Bei Scheidung bleibt Eigengut Eigengut, du behältst also auf jeden Fall das, was du vor Heirat schon hattest oder auch Schenkungen und Erbschaften. Die Errungenschaft wird auf beide Parteien aufgeteilt, egal, ob eine Person mehr oder weniger am Vermögensaufbau beteiligt war. Wenn du also bspw. deutlich mehr verdienst und dadurch mehr in die Pensionskasse einzahlst, musst du deinen Ehepartner*in bei Scheidung 50% von dem eingezahlten Guthaben auszahlen bzw. es wird mit dem Guthaben deines Partners verrechnet.

💡 Tipp: Um Vermögenswerte im Scheidungsfall klar voneinander trennen zu können, ist ein Inventar hilfreich. Falls es das nicht gibt und Vermögenswerte nicht mehr klar in Eigengut oder Errungenschaft zu trennen sind, fallen sie meist in die Errungenschaft.

Solltest du keine Errungenschaftsbeteiligung wünschen oder bestimmte Vermögenswerte (wie z.B. dein Unternehmen) aus der Errungenschaft ausschliessen wollen, so benötigt ihr einen Ehevertrag. Was bei einem Ehevertrag wichtig ist und was ihr alles festhalten dürft - liest du hier.

Die eheliche Wohnung (auch Familienwohnung genannt) - wo ihr also gemeinsam lebt, esst, schlaft, euch aufhaltet - hat im Scheidungsfall ebenfalls eine grosse Bedeutung, auch wenn euch die Wohnung nicht gehört, ihr diese also nur mietet.

Solltet ihr euch scheiden lassen, so muss entschieden werden, wer in der Wohnung bleiben darf.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ihr einigt euch selbst und ohne gerichtliche Prüfung oder das Gericht muss entscheiden, wer in der Wohnung bleiben darf.

Dabei schaut das Gericht auf Kriterien wie:

  • Wer am meisten auf die Wohnung angewiesen ist - z. B. wer dort arbeitet oder bei wem die Kinder wohnen.

  • Wenn das nicht klar ist, wird geprüft, wer leichter umziehen könnte (aufgrund von Alter oder Gesundheit).

Geld spielt nur eine Rolle, wenn einer der Partner*innen sich die Wohnung gar nicht leisten kann. Wenn das alles nichts bringt, erhält die Wohnung derjenige, dem sie gehört oder der das Nutzungsrecht hat.

⚠️ Wichtig in allen Grundlagen: Wenn du dir unsicher bist oder das Gefühl hast, ungerecht von deinem Ehepartner*in in der Scheidung behandelt zu werden, dann hole dir professionelle Hilfe! Hier findest du per Suche schnell einen Anwalt*in für Familienrecht in der Schweiz. Alternativ gibt es hier verschiedene Angebote in der Trennungs- und Scheidungsberatung.

Der Ablauf einer Scheidung in der Schweiz

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Schritt 1: Scheidung finanziell vorbereiten

Neben den Emotionen und der finalen Entscheidung “Wir lassen uns jetzt scheiden.” spielt auch die finanzielle Vorbereitung eine Rolle im Scheidungsprozess. Denn: Eine Scheidung ist teuer und kann euch mit bis zu CHF 10’000.- zu stehen kommen. Dahinter stecken vor allem Gerichts- und Anwaltskosten. Sollte es bei euch zu finanziellen Engpässen durch diese Kosten kommen, so könnt ihr nach staatlicher Unterstützung fragen oder auch bei euren Anwält*innen ansprechen, ob ihr in Raten zahlen könnt.

Schritt 2: Scheidungsvereinbarung aufsetzen

Die Scheidungsvereinbarung detailliert die Folgen der Scheidung, auf die ihr euch geeinigt habt, in Bezug auf Auflösung des Güterstands, Teilung der Altersvorsorge, Sorgerecht der Kinder, wer die Wohnung behält, Unterhaltszahlungen etc.

Schritt 3: Scheidungsbegehren einreichen

Um euch scheiden zu lassen, müsst ihr gemeinsam das Scheidungsbegehren bei dem für euch zuständigen Gericht einreichen. Einen Grund für die Scheidung müsst ihr nicht angeben. Dem Begehren hängt eure Scheidungsvereinbarung an.

Schritt 4: Gericht prüft die Scheidungsvereinbarung

Das Gericht prüft eure Dokumente, fragt ggf. auch nach zusätzlichen Nachweisen und schaut insbesondere auf die Ausgewogenheit der Scheidungsvereinbarung. Wenn diese zu unausgewogen ist (z.B. weil du deine gesamten Rentenansprüche, die du in der Ehe erwirtschaftet hast, an deinen Partner*in abtrittst), dann wird das Scheidungsbegehren nicht durchgehen.

Ausserdem werden folgende Punkte definiert:

  • Teilung eurer Vermögenswerte (inkl. Vorsorgeguthaben und Immobilien)

  • Unterhaltszahlungen

  • Alimente (für den Unterhalt des Kindes)

  • Wenn ihr Kinder habt:

    • Sorgerecht (welches ihr im Normalfall beide habt)

    • Obhut (abwechselnd oder nur an eine Person vergeben)

    • Besuchsrecht (wenn keine abwechselnde Obhut vereinbart wurde).

Schritt 5: Gerichtsentscheid

Eure Scheidung tritt mit dem Gerichtsentscheid in Kraft. Wenn beide Ehepartner*innen sich einig sind, kann eine Scheidung in mehreren Monaten über die Bühne gehen. Wenn es Streitigkeiten gibt, dann kann der Prozess deutlich länger dauern.

Was du tun kannst, wenn sich dein Partner*in nicht scheiden lassen will

Du darfst dich in der Schweiz auch scheiden lassen, wenn dein Partner*in das nicht will. Dafür müsst ihr aber zwei Jahre getrennt gelebt haben. Bei schwerwiegenden Gründen (z.B. körperliche Gewalt) kann diese Frist verkürzt werden - das entscheidet das Gericht.

⚠️ Mein Rat an dich: Lasse dich in diesem Fall unbedingt VORHER professionell beraten! Warum? Ansonsten machst du vielleicht etwas, was nachher gravierende Konsequenzen für dich und deine finanzielle Situation haben könnte. Zum Beispiel: Wenn du aus der “ehelichen Wohnung” ausziehst, weil du es nicht mehr aushältst, kann es dazu führen, dass du nachher keinen Anspruch mehr hast, diese zu bewohnen, weil das Gericht davon ausgeht, dass du dir ja etwas Eigenes leisten kannst.

Folgende Anlaufstellen gibt es in der Schweiz:

Folgende Unterlagen können bei einem Beratungsgespräch hilfreich sein:

  • Übersicht beider Einkommen z.B. Lohnausweise

  • Übersicht des Vermögens (inkl. Eigengut und Errungenschaft und idealerweise ein Inventar)

  • AHV-Auszüge beider Partner*innen

  • PK-Auszüge beider Partner*innen.

Das ist nach der Scheidung wichtig

AHV-Splitting beantragen

Nach Rechtskraft der Scheidung solltest du einen Antrag auf AHV-Splitting stellen. Dabei werden die während der Ehe erzielten Einkommen gleichmässig auf die beiden individuellen AHV-Konten verteilt - das ist wichtig für die Rentenberechnung. Wenn Person A CHF 100’000.- verdient hat und Person B nicht gearbeitet hat, so teilt die AHV jeder Person CHF 50’000.- zu.

Zudem muss jeder Ex-Partner*in ab Scheidung eigenständig den AHV-Mindestbeitrag leisten, falls er oder sie nicht erwerbstätig ist und zuvor über den Ehepartner*in abgedeckt wurde.

Wenn du keinen Antrag auf Splitting einreichst, wird die AHV spätestens zu deinem Renteneintritt die Einkommensteilung vornehmen. Ich empfehle dir aber, das direkt nach Scheidung zu erledigen, damit es später keine Verzögerung in der Auszahlung möglicher Rentengelder gibt.


Pensionskasse aufteilen (2. Säule)

Die während der Ehe aufgebauten Pensionskassenansprüche werden hälftig geteilt (inkl. Zinsen). Veranlasse, dass der im Scheidungsurteil festgelegte Betrag vom Vorsorgekonto des einen Partner*s auf das des anderen (bzw. ein Freizügigkeitskonto) übertragen wird. Kläre ggf. direkt mit deiner Pensionskasse und Gericht, wie der genaue Ablauf ist.

Ehefrau Ehemann
Säule vor der Ehe 10’000.- 80’000.-
Bestimmung am Tag der Einleitung des Scheidungsverfahrens 70’000.- 150’000.-
Während der Ehe angesammelte Beträge 70’000.- – 10’000.- = 60’000.- 150’000.- – 80’000.- = 70’000.-
Unterschiedsbetrag des BVG-Vermögens 70’000 – 60’000 = 10’000.-
Ausgleich Die Hälfte der Differenz, d. h. 10’000 : 2 = 5’000.- 5’000.- müssen vom Vermögen des Herrn auf das Vermögen der Dame übertragen werden.
Ausgleich des während der Ehe angesammelten BVG-Vermögens 60’000.- + 5’000.- = 65’000.- 70’000.- – 5’000.- = 65’000.-

⚠️ Es kann auf die Teilung verzichtet werden!

Ihr könnt euch darauf einigen, das Pensionskassenguthaben nicht zu teilen, wenn ihr beide genug für die Rente angespart habt und auch gegen eine mögliche Invalidität abgesichert seid. Das Gericht wird aber in jedem Fall prüfen, ob der Verzicht auf Teilung fair ist. Selbst wenn ihr darauf verzichtet, kann das Gericht entscheiden, dass geteilt werden muss - auch wenn ihr beiden eigentlich etwas anderes vereinbart haben.

Privates Vorsorgevermögen (Säule 3a) aufteilen

Die 3a zählt zum Ehevermögen: Wenn ihr keine Gütertrennung vereinbart habt, wird das während der Ehe angesparte 3a-Guthaben ebenfalls hälftig ausgeglichen.

Wie die 3a funktioniert und welche Vorteile sie dir für deine Altersvorsorge bietet, erfährst du hier.

 
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Immobilien teilen

Solltet ihr als Ehepaar ein Haus oder eine Wohnung gekauft haben und keinen Ehevertrag erstellt haben, der die Verteilung dieser Immobilie im Scheidungsfall klärt, dann gibt es meistens 3 Möglichkeiten:

  1. Ihr lasst die Hypothek auch nach Scheidung laufen und haftet weiterhin gemeinsam.

  2. Einer von euch übernimmt allein die Hypothek, wenn eure Bank dem zustimmt und die übernehmende Person kreditfähig genug ist. Im Gegenzug wird der nicht-übernehmende Ehepartner*in ausgezahlt.

    • Ohne Ehevertrag gilt automatisch die Errungenschaftsbeteiligung und der Wert der Immobilie wird durch zwei geteilt. Partner*in 1, die das Haus übernimmt, zahlt 50% des Verkehrswertes an Partner*in 2.

    • Bei einer durch einen Ehevertrag festgelegten Gütergemeinschaft müssen sich beide Partner*innen auf die Übernahme durch eine Person einigen - oder alternativ über einen Verkauf, dessen Erlös dann geteilt wird.

    • Bei der durch einen Ehevertrag festgelegten Gütertrennung gehört das Haus meistens einem Ehepartner*in, da es kein gemeinsames Vermögen gibt. Auch nach der Scheidung bleibt das Haus im Besitz dieser Person - es sei denn, es gibt aufgrund von gemeinsamen Kindern einen Anspruch auf Wohnrecht.

  3. Die Immobilie wird verkauft und die Hypothek aufgelöst.

  • Das ist meist die sauberste und einfachste Lösung, da jeder Ehepartner*in die Hälfte des Erlöses erhält, wenn keine anderen Vereinbarungen (z.B. in einem Ehevertrag) getroffen wurden. Dieses gewünschte Vorgehen könnt ihr auch in eurer Scheidungsvereinbarung festhalten.

⚠️ Wichtig: Immobilien sind nur einer der Fälle, in denen ein Ehevertrag super hilfreich ist. Dieser kann auch im Nachgang (wenn ihr schon verheiratet seid oder schon gemeinsam gekauft habt) noch erstellt werden.

Einigung über Unterhaltszahlungen (Alimente) für gemeinsame Kinder

Solltet ihr gemeinsame Kinder haben, so müsst ihr euch auf Unterhaltszahlungen (sogenannte Alimente) für diese Kinder einigen. 

Diese werden anhand verschiedener Faktoren berechnet:

  • Einkommen beider Eltern

  • Bei wem das Kind wohnt / wer die Obhut hat

  • Wie alt das Kind ist

  • Wie viele Kinder es gibt.

Die Alimente setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: Barunterhalt und Betreuungsunterhalt.

Der Barunterhalt deckt die Kosten für Ernährung, Miete, Versicherung und Co. Um diese zu berechnen, wird die Züricher Kindskosten-Tabelle (Stand: 01.03.2025) genutzt:

Altersgruppe Ernährung Kleidung Wohnen Haushalt Krankenkasse Gesundheit Telefon & Internet Freizeit, Förderung, ÖV Gesamtkosten
Einzelkind 1–4 310.- 115.- 570.- 75.- 130.- 190.- 0.- 50.- 1'440.-
Einzelkind 5–12 340.- 105.- 570.- 75.- 130.- 55.- 0.- 300.- 1'575.-
Einzelkind 13–18 380.- 135.- 570.- 75.- 130.- 200.- 70.- 360.- 1'920.-
1 von 2 Kindern 1–4 240.- 65.- 500.- 45.- 130.- 120.- 0.- 50.- 1'150.-
1 von 2 Kindern 5–12 285.- 50.- 500.- 45.- 130.- 45.- 0.- 300.- 1'355.-
1 von 2 Kindern 13–18 380.- 105.- 500.- 45.- 130.- 140.- 50.- 360.- 1'710.-
1 von 3 Kindern 1–4 210.- 60.- 415.- 40.- 130.- 110.- 0.- 50.- 1'015.-
1 von 3 Kindern 5–12 270.- 45.- 415.- 40.- 130.- 45.- 0.- 300.- 1'245.-
1 von 3 Kindern 13–18 380.- 105.- 415.- 40.- 130.- 140.- 50.- 360.- 1'620.-
 

Der Betreuungsunterhalt fällt an, wenn du z.B. als Mutter dein Kind betreust und deswegen nicht Vollzeit arbeiten gehen kannst. Hier gilt: Nach Einschulung des Kindes musst du mind. Teilzeit, bei Wechsel auf die weiterführende Schule mind. 80% und ab dem 16. Lebensjahr Vollzeit arbeiten. 

Die zahlende Person (in dem Beispiel der Vater) darf die Unterhaltszahlungen dann komplett von der Steuer abziehen.

Grundsätzlich enden die Unterhaltszahlungen, wenn das Kind die Volljährigkeit erreicht. Hat es bis dahin aber noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, dann sind Alimente bis zum Ende der ersten Ausbildung oder Studium fällig.

⚠️ Wichtig: Zeiten, in denen du Kinder erzogen oder Angehörige betreut hast, können ebenfalls für deine 1. Säule angerechnet werden und helfen dir dabei, Beitragslücken zu schliessen. Achte also bei Scheidung darauf, dass Erziehungsgutschriften nicht hälftig geteilt werden, wenn du dich primär um die Kinder gekümmert hast und dein Ehepartner aufgrund seiner Einkommenshöhe sowieso die Maximalrente erhalten wird.

⚠️⚠️ Wichtig: Die meisten Frauen arbeiten nach einer Heirat und vor allem nach der Geburt der Kinder in Teilzeit. Bei Scheidung erhalten sie dann nur noch Unterhalt für Ausgaben und die Betreuung der Kinder - durch die Teilzeitarbeit ist ihr Einkommen aber laufend niedriger als beim Ehemann und somit auch ihre Vorsorge. Gerade alleinerziehende Frauen sind deswegen 4x mehr von Altersarmut betroffen! Deswegen ist es so, so wichtig nach einer Scheidung gut vorzusorgen.

Das kannst du während der Ehe tun, um für dich vorzusorgen (egal, ob du verheiratet bleibst oder nicht):

  • Arbeite mindestens 70%, um zu grosse Lücken in deiner Altersvorsorge zu vermeiden

  • Schöpft beide eure 3a Säulen voll aus - davon profitiert ihr beide!

  • Bespreche deine Vorsorgesituation gerade bei Babypause und Co. klar mit deinem Partner*in - wo kann er dich noch unterstützen und einen fairen, monetären Ausgleich leisten?

Ehegattenunterhalt klären

Es wird erwartet, dass Ehepartner*innen nach der Scheidung finanziell unabhängig voneinander sind und ihren Lebensunterhalt voneinander getrennt und eigenständig bestreiten können. Es gilt das Prinzip des “clean breaks” - keine*r muss für den Ex-Partner*in Unterhalt bezahlen und beide müssen sich im Arbeitsmarkt integrieren, um Einkommen zu generieren.

Allerdings gibt es Situationen, in denen ein Ehepartner*in trotz Bemühungen nicht in der Lage ist, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten (z.B. wenn die Ehe 30 Jahre anhält mit traditioneller Rollenverteilung, bei derg die Ehefrau keine abgeschlossene Ausbildung hat oder nie gearbeitet hat).

In solchen Fällen kann das Gericht einen Ehegattenunterhalt festschreiben. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Lebensstandard VOR der Ehe. Ausserdem wird der Unterhalt nicht unbegrenzt ausgezahlt - es handelt sich um einen zeitlich begrenzten Zuschuss, der die Person unterstützt, bis sie wieder Arbeit findet.

Sollte ein Ehegattenunterhalt angemessen sein, so ist dieser für die zahlende Person steuerlich abziehbar - der Empfänger*in muss die Zahlungen als Einkommen versteuern.

Bei grösseren Verpflichtungen kann eine Lebensversicherung auf das Leben des Unterhaltsschuldners sinnvoll sein, um Zahlungsausfälle im Todesfall abzudecken.


Versicherungen und Konten trennen

Überprüfe alle gemeinsamen Versicherungen und Verträge. Löse dann bestehende Familien-Haftpflicht- oder Hausratversicherungen auf oder überführe sie in Einzelpolicen, da der gleiche Wohnsitz ja nicht mehr besteht.

Passe alle Begünstigten in deinen Lebensversicherungen, 3a-Konten und Testament an.

Schliesse, wo nötig, neue Policen für dich ab (z.B. Rechtsschutzversicherung, wenn diese vorher über deinen Eheparnter*in lief).

Gemeinsam Bankkonten sollten aufgelöst oder auf einen Namen umgeschrieben werden - dasselbe gilt für Kreditkarten oder Abos für z.B. Streamingdienste.

Am Ende sollte jeder Ex-Partner*in nur für seine eigenen Ausgaben zahlen.

Steuern klären

Informiere das Steueramt über die Trennung. Ab dem Folgejahr der Scheidung (bzw. ab dem Datum, je nach Kanton) werdet ihr beide wieder einzeln veranlagt, was dich steuerlich entlasten kann.

Solltet ihr noch offene Steuerrechnungen aus der Ehe haben, so haftet ihr weiterhin beide dafür, bis diese beglichen sind. Am besten klärt ihr das direkt in der Scheidungsvereinbarung.

Nochmal zur Erinnerungen:

  • Unterhaltszahlungen für Kinder sowie Ehegattenzahlungen können komplett steuerlich abgesetzt werden

  • Erhaltene Ehegattenunterhaltszahlungen müssen als Einkommen versteuert werden.

Finanzen nach der Scheidung organisieren

Eine Scheidung ist nicht nur das Ende einer Beziehung, sondern der Anfang eines neuen Lebenskapitels. Und das beginnt mit Klarheit: emotional und finanziell.

Vielleicht steht ein Umzug in ein steuerlich günstigeres Kanton an. Oder die Frage, wie du mit nur einem Einkommen deine Fixkosten stemmen sollst. Vielleicht musst du dich auch nach Jahren der Care-Arbeit wieder beruflich neu orientieren.

Was auch immer auf dich zukommt, ob du schon geschieden bist oder dich noch im Prozess befindest: Jetzt ist der Moment, deine Finanzen neu zu strukturieren. Damit du unabhängig bleibst und dir ein finanzielles Fundament aufbaust, das dich trägt - jetzt und auch im Alter.

In meiner Finelles Investment Class bekommst du genau dabei Unterstützung:  Wir sehen uns gemeinsam an, wie du dein Budget optimierst, welche Vorsorge- und Rentenlücken und hast und wie du sie schliesst und wie du danach nachhaltig Vermögen aufbaust. Bewirb’ dich hier ganz unverbindlich!

Trennung vs Scheidung

Umgangssprachlich nutzen wir das Wort “Trennung” oftmals als Synonym für “Scheidung”, doch rechtlich gesehen gibt es grosse Unterschiede. Ein Paar, das sich trennt, entscheidet sich dafür, den gemeinsamen Hausstand aufzulösen, bleiben aber weiterhin verheiratet. Dafür ist kein Gericht notwendig. Bei einer Scheidung wird nicht nur der Haushalt aufgelöst, sondern auch die Ehe - dafür muss das Gericht involviert werden.


Die wichtigsten Unterschiede siehst du hier:

Thema Trennung (Eheschutzmaßnahmen) Scheidung
Rechtlicher Status Ehe besteht weiterhin Ehe wird rechtlich beendet
Erbrecht Ehepartner erbt im Todesfall weiterhin Kein Erbrecht mehr
AHV (Altersvorsorge) Kein Splitting der AHV AHV wird aufgeteilt (Splitting), Erziehungsgutschriften werden verteilt
Wiederheirat möglich? Nein Ja
Unterhalt In der Regel höher, da gegenseitige Unterstützungspflicht bleibt Nur wenn nötig, meist zeitlich begrenzt
Güterstand Bleibt bestehen Wird aufgelöst (gemeinsames Vermögen kann einvernehmlich aufgeteilt werden)
BVG-Ausgleich (Pensionskasse) Kein Ausgleich Grundsätzlich verpflichtend; unabhängig vom Güterstand

Konkubinatspaare

Auch wenn ihr im Konkubinat lebt, ist es wichtig, euch Gedanken über eure Absicherung zu machen. Bei einer Trennung haben Konkubinatspaare ohne Konkubinatsvertrag nämlich keinen rechtlichen Schutz.

Die grössten Unterschiede zwischen Ehe und Konkubinat liest du hier.

Fehlt ein Konkubinatsvertrag, können nur dann gewisse Ansprüche geltend gemacht werden, wenn ihr Kinder habt. Auch im Erbfall sieht es schwierig aus: Ohne Testament oder Erbvertrag erbt euer Partner*in nichts.

👉🏼 Mein Tipp: Schafft euch Klarheit mit einem gut formulierten Konkubinatsvertrag. So könnt ihr Vereinbarungen zu Miete, Finanzen, Altersvorsorge und Erbe schriftlich festhalten und euch im Fall der Fälle viel Stress und Unsicherheit ersparen.

Fazit zu Scheidung Schweiz

Eine Scheidung ist nie einfach, weder emotional noch finanziell. Aber sie ist auch eine Chance: Nämlich die, dein Leben und deine Finanzen neu aufzustellen.

Indem du dir Klarheit über Unterhalt, Gütertrennung, Pensionskasse und deine eigene finanzielle Situation verschaffst, legst du den Grundstein für echte Unabhängigkeit.

Und du musst diesen Weg nicht allein gehen: In der Finelles Investment Class unterstütze ich dich dabei, deine Finanzen selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Schritt für Schritt und ganz ohne Fachchinesisch. Starte schon bald mit neuer Stärke und Sicherheit in dein neues Lebenskapitel!

Clara Creitz

Hi, ich bin Clara - deine Expertin für Vorsorge und Investitionen. Als zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Finanzcoach helfe ich dir, deine Finanzen in richtige Bahnen zu lenken – und damit mehr Gelassenheit in dein Leben zu bringen.

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