Wegzug aus der Schweiz: Woran musst du alles denken?

Du planst, die Schweiz zu verlassen - sei es aus beruflichen Gründen, der Liebe wegen oder weil dich die Sonne im Ausland lockt? Ein Wegzug ist immer aufregend, aber auch administrativ anspruchsvoll. Besonders dann, wenn du hier gearbeitet, eingezahlt und Vermögen aufgebaut hast.

Damit du später keine bösen Überraschungen erlebst, zeige ich dir in diesem Artikel:

  • Was du vor dem Wegzug unbedingt erledigen solltest,

  • was mit deiner AHV, Pensionskasse und Säule 3a passiert,

  • und wie du Steuern und Vorsorgegelder clever planst, bevor du ausreist.

Wegzug aus der Schweiz

Generelle Checkliste für deinen Wegzug aus der Schweiz

Bevor du deine Koffer packst, kümmere dich um die wichtigsten Formalitäten:

Tipp: Wenn du dein Konto schliessen willst, übertrage dein Guthaben am besten über Anbieter wie Wise - das spart Gebühren.

Was passiert beim Wegzug mit deiner Altersvorsorge?

Ich wäre keine Finanzplanerin, wenn ich deinen Fokus nicht auf deine Altersvorsorge lenken würde. Denn die darfst du bei Wegzug in keinem Falle vergessen!

AHV (1. Säule)

Wenn du mindestens ein Jahr AHV-Beiträge geleistet hast und in ein Land mit einem Sozialversicherungsabkommen mit der Schweiz ziehst, bleiben deine Rentenansprüche bestehen. Dazu gehören zum Beispiel Deutschland, Frankreich und die USA. Deine AHV-Rente wird auch ins Ausland ausbezahlt.

Ziehst du in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen, verlierst du das Anrecht auf eine AHV-Rente. In diesem Fall kannst du lediglich die eingezahlten Beiträge zinslos zurückfordern.

In bestimmten Fällen kannst du dich freiwillig weiterversichern - etwa, wenn du nur vorübergehend im Ausland lebst oder für einen Schweizer Arbeitgeber arbeitest

Wichtig: Melde deinen Wegzug unbedingt bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (ZAS/SAK) und kläre, ob ein AHV-Export möglich ist.

Pensionskasse (2. Säule)

Wenn du in ein Nicht-EU-/EFTA-Land ziehst: 

Du kannst in der Regel das gesamte Pensionskassenguthaben beziehen, sofern du deinen endgültigen Wegzug nachweisen kannst.

Wenn du in ein EU-/EFTA-Land ziehst: 

Nur der überobligatorische Teil der Vorsorge kann bezogen werden. Der obligatorische Teil bleibt gesperrt oder wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du im neuen Land nicht mehr der obligatorischen Sozialversicherungspflicht unterliegst (z. B. als Selbstständige*r), kann auch dieser Teil bezogen werden.

Freizügigkeitslösung

Solltest du aufgrund von Wegzug deine Pensionskassengelder auf ein Freizügigkeitskonto übertragen lassen, kannst du - bei Wegzug in ein EU-/EFTA-Land dieses Guthaben frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter beziehen (also ab 60 Jahren).

Gut zu wissen: Dein Guthaben kann auf einem Freizügigkeitskonto bis zum Rentenalter verbleiben und wird auch verzinst. Aber: Es lohnt sich ein Blick in unseren Anbietervergleich für Freizügigkeitskonti - es gibt grosse Unterschiede in Zinsen und Gebühren.

Säule 3a

Bei der dritten Säule des Schweizer Vorsorgesystems kannst du dich für eine Auszahlung oder Beibehaltung deiner 3a Konti entscheiden. 

Wenn du dir die 3a in der Schweiz auszahlen lässt, fällt die Kapitalleistungssteuer an. Mit dem kostenlosen Steuerrechner der PostFinance kannst du dir ausrechnen, wie hoch die Steuerlast ausfallen könnte.

Zahlst du dir deine 3a aus, wenn du schon weggezogen bist, fällt Quellensteuer und zusätzlich ggf. Steuer im Ausland (dein neuer Wohnort) an. Prüfe deswegen unbedingt vorher, welche Steuern in deinem “neuen” Land anfallen und ob und wie du die Quellensteuer zurückverlangen kannst. Vergleiche die Ergebnisse dann mit deinen zu zahlenden Kapitalleistungssteuern, um festzulegen, ob es mehr Sinn macht, die Gelder vor Wegzug in der Schweiz zu beziehen oder nach Wegzug im Ausland. Dasselbe Prinzip gilt auch beim PK-Guthaben (siehe oben).

Bei Fragen kannst du dich an den Finelles-Partner Taxum wenden, dort erhältst du - je nach Land - auch einen Kontakt, der sich in dem Land besonders gut auskennt.

Wichtig: Sowohl bei deinem Freizügigkeitskonto mit deinem Pensionskassenguthaben als auch bei deinen 3a Konti musst du dir dein Guthaben nicht bei Wegzug auszahlen lassen. Du kannst diese Gelder auch “regulär” im Alter beziehen - gerade wenn du innerhalb der EU / EFTA umziehst.

Weiter aus dem Ausland in die 3a einzahlen ist zwar möglich, macht aber keinen Sinn, da du keine Steuervorteile mehr geniesst. Nutze lieber im neuen Wohnsitz ein äquivalentes Produkt oder investiere dein Geld frei auf dem Aktienmarkt.

 
pensionierung schweiz
 

Steuerliche Folgen eines Wegzugs aus der Schweiz

Dein Wegzug hat zusätzlich (Überraschung!) auch steuerliche Auswirkungen. Neben Abmeldung bei der Wohngemeinde solltest du genau prüfen, was dich im Ausland erwartet und was du vor Wegzug noch in der Schweiz erledigen musst.

Jede Situation ist individuell und deine To Do Liste wird stark davon abhängen, in welches Land du ziehst. Daher erhältst du an dieser Stelle ein paar allgemeine Gedankenstützen, die du durchdenken und dann abarbeiten solltest:

  • Behältst du dein Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz? 

  • Behältst du deine Säule-3a-Gelder in der Schweiz oder lässt du dir dein angespartes Guthaben auszahlen?

    • Rechne hier zwingend aus, was sich steuerlich für dich lohnt: Kapitalleistungssteuer in der Schweiz vs. Quellensteuer bei Auszahlung, wenn du schon weggezogen bist.

    • Und: In den meisten Fällen kannst du die Quellensteuer zurückfordern, wenn du bereits im Ausland lebst!

    • Je nach Land kann eine zusätzliche Steuerpflicht im Ausland bestehen - das hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.

Bei komplexeren Fällen lohnt sich die Beratung durch spezialisierte Expert*innen, z. B. Taxum (mit Partnernetzwerk in verschiedenen Ländern).

Meine Empfehlung als zertifizierte Finanzplanerin

Ein Wegzug will vor allem aus finanzieller Sicht gut geplant und vorbereitet sein, damit du dir langfristig Kopfschmerzen und Papierkram ersparst.

Hier meine Top Tipps:

  • In der Schweiz: Melde deinen Wegzug unbedingt bei der Schweizerischen Ausgleichskasse (ZAS/SAK) und kläre, ob ein AHV-Export möglich ist.

  • In der Schweiz: Nimm vor dem Bezug Kontakt mit deiner Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung auf. Du bist nicht die Erste, die die Schweiz verlässt und sie können dir sicherlich weiterhelfen.

  • In der Schweiz: Kläre die nötigen Nachweise ab (z. B. Wohnsitzdeklaration, Nachweis über die Sozialversicherungspflicht im Ausland).

  • Im Ausland: In einigen Ländern wird die Auszahlung von Pensionskassengeldern oder Säule 3a als zu versteuerndes Einkommen betrachtet. Informiere dich unbedingt vor dem Bezug bei einem Steuerexpert*in im neuen Wohnsitzland über mögliche steuerliche Konsequenzen.

Der Wegzug ist eine gute Gelegenheit, deine Finanzen neu zu strukturieren, aber bitte mit System. Nur so kannst du doppelte Abgaben und spätere Lücken in deiner Vorsorge vermeiden.

FAQs zum Thema Wegzug aus der Schweiz

Muss ich mich bei der AHV abmelden?

Ja, unbedingt! Melde deinen Wegzug bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse oder der SAK an.

Kann ich meine AHV freiwillig weiterzahlen?

Ja, in bestimmten Fällen - z. B. bei temporärem Auslandaufenthalt oder Schweizer Arbeitgeber.

Kann ich meine Pensionskasse einfach behalten?

Ja - sie wird dann auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Du kannst diese Gelder dann 5 Jahre vor regulären Referenzalter beziehen oder sie dir ganz normal als monatliche Rente ab 65 Jahren auszahlen lassen.

Wo zahle ich Steuern, wenn ich mein PK-Guthaben beziehe?

In der Schweiz zahlst du darauf Quellensteuer und eventuell zusätzlich im neuen Wohnsitzland (je nach Doppelbesteuerungsabkommen). Frage hier Steuerexperte*innen an, die sich mit beiden Ländern auskennen.

Was passiert mit meiner Säule 3a?

Du kannst sie in der Schweiz belassen oder beziehen - prüfe bei Auszahlung aber unbedingt vorher die steuerlichen Auswirkungen! Wenn du dir die 3a auszahlen lässt, während du noch in der Schweiz wohnst, wirst du Kapitalleistungssteuer zahlen müssen; wenn du sie dir im Ausland auszahlen lässt, dann Quellensteuer + lokale Steuern.

Clara Creitz

Hi, ich bin Clara - deine Expertin für Vorsorge und Investitionen. Als zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Finanzcoach helfe ich dir, deine Finanzen in richtige Bahnen zu lenken – und damit mehr Gelassenheit in dein Leben zu bringen.

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