Erbschaftssteuer Schweiz: Das musst du wissen
Wer in der Schweiz erbt oder vererben möchte, sollte sich unbedingt mit der Erbschaftssteuer auseinandersetzen. Diese ist in der Schweiz keinesfalls einheitlich geregelt, sondern hängt vom jeweiligen Kanton ab. Zudem spielt es eine grosse Rolle, wer eigentlich erbt und welche Summe vererbt wird. In dem folgenden Artikel erfährst du alle nötigen Informationen zu dem (vielleicht leidlichen) Thema Erbschaftssteuer Schweiz. Wir erklären ausserdem, was Deutsche mit Schweizer Wohnsitz in Bezug auf die Erbsteuer beachten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Erbschaftssteuer Schweiz: Das musst du wissen
Erbschaftssteuer Schweiz: Welche Freibeträge gibt es?
Gibt es die Erbschaftssteuer in allen Kantonen?
Erbschaftssteuer Tabelle: Freibeträge pro Kanton
Was kann ich tun, um weniger Erbschaftssteuer in der Schweiz zu zahlen?
Erbschaftssteuer Schweiz: Das gilt für Deutsche
Welches Erbrecht gilt für Deutsche in der Schweiz?
Wie wird mit Erbe aus dem Ausland umgegangen, wenn ich in der Schweiz lebe?
Erbschaftssteuer Schweiz: Welche Freibeträge gibt es?
Mit dem Freibetrag ist der Betrag gemeint, der von der Erbschaftssteuer ausgenommen ist. Du musst also nur auf die Summe Steuern zahlen, die den Betrag übersteigt. Wie schon erwähnt, muss die Erbschaftssteuer in der Schweiz differenziert betrachtet werden. Das gilt auch für die Freibeträge. Anders als in Deutschland gibt es keine festgesetzten Freibeträge. Die gute Nachricht aber direkt vorweg:
Ehegattinnen und Ehegatten sowie eingetragenen Lebenspartner erben immer steuerfrei. Im Kanton Zug wie auch Schwyz erben auch Konkubinatspartner steuerfrei.
Für alle anderen Erbinnen und Erben hängen die Freibeträge zum einen vom Verwandtschaftsgrad und zum anderen vom Kanton ab. Die Erbinnen und Erben werden dabei in 5 weitere Kategorien unterteilt: Nachkommen, Eltern, Geschwister, Partner und Dritte. In Bezug auf die Personen gilt, dass enge Verwandte einen höheren Freibetrag haben als entferntere Verwandte.
In den meisten Kantonen erben die direkten Nachkommen (Kinder und Enkel) ebenfalls steuerfrei. Im Kanton Appenzell Innerrhoden gibt es für sie einen Freibetrag von CHF 300’000.-, in Neuenburg sind es CHF 50’000.-. In den Kantonen gibt es grosse Unterschiede bezüglich des Freibetrags. Geschwister haben zum Beispiel in Basel-Land einen Freibetrag von CHF 30’000.-, während es in Basel-Stadt nur CHF 2’000.- sind.
Tipps:
Finde heraus viel gezahlt werden muss mit dem Rechner des Bundes
https://swisstaxcalculator.estv.admin.ch/#/calculator/inheritance-gift-taxFinde hier heraus, wer wieviel erbt und wen du auf welchen Pflichtteil setzten kannst: https://www.redcross.ch/de/unterstuetzen-sie-uns/spenden/erbschaft-legat#pflichtteil-rechner
Du willst verstehen, wie das Erbrecht in der Schweiz im Detail funktioniert?
Wer in der Schweiz wie viel erbt, was die Pflichtanteile sind und wie du dein eigenes Erbe am besten strukturierst - das erfährst du in diesem umfassenden Erbleitfaden!
Gibt es die Erbschaftssteuer in allen Kantonen?
Nein, es gibt nicht in allen Kantonen eine Erbschaftssteuer. Die Kantone Obwalden und Schwyz erheben gar keine Steuer auf Erbschaften. In allen anderen Kantonen hängt die Erbschaftssteuer, genau wie beim Freibetrag, von dem Verwandtschaftsgrad ab. Die Erbschaftssteuersätze für Geschwister betragen zum Beispiel im Kanton Zürich 6 - 18% im Kanton Zug nur 4 - 8%.
Erbschaftssteuer Tabelle: Freibeträge pro Kanton
SZ und OW kennen weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern und sind daher nicht aufgeführt.
LU kennt keine Schenkungssteuer.
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| Kanton | Steuerart | (überlebender) Ehegatte | Kinder, Enkel, Urenkel inkl. Adoptivkinder | Eltern, Grosseltern | Geschwister | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Aargau | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei1 | steuerfrei2 | – |
1 Inkl. Stiefkinder sowie Pflegekinder bei Pflegeverhältnis mind. 2 Jahre. 2 Eltern und Stiefeltern sowie Pflegeeltern bei Pflegeverhältnis mind. 2 Jahre; nicht für Grosseltern. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei1 | steuerfrei2 | – | ||
| Appenzell Innerrhoden |
Erbschaft | steuerfrei | CHF 300'000.-3 | CHF 20'000.-4, 5 | CHF 5'000.- |
3 CHF 300'000.- für jedes Kind, Adoptiv- oder Stiefkind; für Pflegekinder bei Pflegeverhältnis mind. 2 Jahre. 4 Für jeden Elternteil und Adoptivelternteil. 5 CHF 5'000.- für jeden Grosselternteil. |
| Schenkung | steuerfrei | CHF 300'000.-3 | CHF 20'000.-4, 5 | CHF 5'000.- | ||
| Appenzell Ausserrhoden |
Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei6 | steuerfrei7 | – |
6 Stief- und Pflegekinder den Nachkommen gleichgestellt. 7 Nur Eltern (nicht Grosseltern). |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei6 | steuerfrei7 | CHF 2'000.- | ||
| Bern | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei8 | CHF 12'000.- | CHF 12'000.- | 8 Inkl. Stiefkinder sowie Pflegekinder bei Pflegeverhältnis mind. 2 Jahre. Erhält jemand mehrfach Zuwendungen von derselben Person, wird der Abzug innert 5 Jahren nur einmal gewährt. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei8 | CHF 12'000.- | CHF 12'000.- | ||
| Basel- Landschaft |
Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei9 | – | 9 Nur Eltern (nicht Grosseltern). |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei9 | – | ||
| Basel- Stadt |
Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei10 | CHF 2'000.- | CHF 2'000.- |
10 Inkl. Pflegekinder. 11 Unter Vorbehalt der Anrechnung bei einem späteren Vermögensanfall. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei10 | CHF 10'000.-11 | CHF 10'000.-11 | ||
| Freiburg | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei | CHF 5'000.- | 12 Erhält ein Empfänger innert 5 Jahren mehrere Zuwendungen von derselben Person, wird der steuerbefreite Betrag insgesamt nur einmal gewährt. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei | CHF 5'000.-12 | ||
| Genf | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei | CHF 500.- |
Es handelt sich immer um steuerfreie Minima. 13 CHF 5'000.-, wenn der Begünstigte nicht mutmasslicher Erbe ist und die steuerpflichtige Person nach Aufwand besteuert wurde. |
| Schenkung | steuerfrei13 | steuerfrei13 | steuerfrei13 | CHF 5'000.- | ||
| Glarus | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei14 | CHF 50'000.-15 | CHF 10'000.- |
14 Stief- und Pflegekinder: CHF 100'000.- 15 Nur Eltern (nicht Grosseltern). |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei14 | CHF 50'000.- | CHF 10'000.- | ||
| Grau- bünden |
Erbschaft | steuerfrei16 | steuerfrei17 | steuerfrei18 | CHF 7'500.- |
16 Inkl. Konkubinatspartner. 17 Auch für Stief- und Pflegekinder sowie nicht gemeinsame Nachkommen von Ehegatten und Konkubinatspartnern. 18 Nicht für Grosseltern. |
| Schenkung | steuerfrei16 | steuerfrei17 | steuerfrei18 | CHF 7'500.- | ||
| Jura | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei | CHF 9'999.- | CHF 9'999.- |
Freigrenze bis CHF 10'000.-; Besteuerung ab CHF 10'000.- für die letzten fünf Jahre. Keine Schenkungssteuer für Eltern und Geschwister. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei | – | – | ||
| Luzern | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei19 | – | – |
19 Gemeinden können eine Nachkommenserbschaftssteuer erheben, soweit einzelne Zuwendungen CHF 100'000.- übersteigen. Den Nachkommen gleichgestellt: Adoptivkinder, uneheliche Nachkommen ohne gesetzl. Erbrecht sowie Pflegekinder (Pflegeverhältnis mind. 2 Jahre). Auch Lebenspartner bei eheähnlichem Zusammenleben mind. 2 Jahre. Keine Schenkungssteuer. |
| Neuenburg | Erbschaft | steuerfrei | CHF 50'000.-20 / CHF 10'000.-21 |
CHF 50'000.-20 | CHF 10'000.-22 |
20 Abzug auf dem Erbteil; nur für Kinder und Eltern. Bei Vorversterben des Kindes erhalten dessen Kinder den Abzug. 21 Für Enkel und Urenkel, wenn kein Elternteil vorversorben ist. Bei Überschreiten von CHF 10'000.- wird die gesamte Summe besteuert. 22 Bei Überschreiten von CHF 10'000.- wird die gesamte Summe besteuert. |
| Schenkung | steuerfrei | CHF 10'000.-22 | CHF 10'000.-22 | CHF 10'000.-22 | ||
| Nidwalden | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei23 | steuerfrei24 | CHF 20'000.- |
23 Inkl. Stief-, Pflege- und Schwiegerkinder sowie Gross- und Urgrosskinder. 24 Inkl. Eltern, Stief- und Pflegeeltern sowie Schwiegereltern, aber ohne Grosseltern. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei23 | steuerfrei24 | CHF 20'000.- | ||
| St. Gallen | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei25 | CHF 25'000.-26 | CHF 10'000.- |
25 Auch für Stief- und Pflegekinder. 26 Auch für Stief- und Pflegeeltern sowie Nachkommen von Stief-/Pflegekindern und Konkubinatspartner; nicht für Grosseltern. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei25 | CHF 25'000.-26 | CHF 10'000.- | ||
| Schaff- hausen |
Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei27 | CHF 30'000.-28 | CHF 10'000.- |
27 Stiefkinder den Nachkommen gleichgestellt; Pflegekinder ebenfalls, sofern Pflegeverhältnis mind. 2 Jahre ununterbrochen. 28 Auch für Adoptiv- und Stiefeltern, nicht für Grosseltern. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei27 | CHF 30'000.-28 | CHF 10'000.- | ||
| Solothurn | Erbschaft | steuerfrei29 | steuerfrei29 | steuerfrei29, 30, 31 | – |
29 Diese Vermögensanfälle unterliegen jedoch der Nachlasssteuer. 30 Nur Eltern (inkl. Adoptiveltern). 31 Macht ein Schenker mehrere Zuwendungen an denselben Empfänger, wird der Abzug innert 5 Jahren insgesamt nur einmal gewährt. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei30, 31 | CHF 15'200.-31 | ||
| Thurgau | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei32 | CHF 20'000.-33 | – |
32 Auch für Stiefkinder sowie Pflegekinder bei Pflegeverhältnis mind. 7 Jahre. 33 Für jeden Elternteil. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei32 | CHF 20'000.-33 | – | ||
| Tessin | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei | CHF 10'000.-34 |
34 Steuerfreier Betrag. Keine Schenkungssteuer für Geschwister. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei | – | ||
| Uri | Erbschaft | steuerfrei35 | steuerfrei36 | steuerfrei | CHF 15'000.-37 |
35 Inkl. Konkubinatspartner bei gemeinsamem Haushalt (gleicher steuerrechtl. Wohnsitz) mind. 5 Jahre in eheähnlichem Verhältnis. 36 Ebenfalls Stiefkinder. 37 Steuerbar ist der CHF 15'000.- übersteigende Betrag. |
| Schenkung | steuerfrei35 | steuerfrei36 | steuerfrei | CHF 15'000.-37 | ||
| Waadt | Erbschaft | steuerfrei | CHF 250'000.-38, 39 | CHF 10'000.-40 | CHF 10'000.-40 |
38 Freigrenze bis CHF 251'000.-; darüber reduziert sich der Abzug um 1/250stel je CHF 1'000.-Tranche. 39 Auf dem Netto-Anteil des direkten Nachkommen. 40 Steuerfreies Minimum. 41 Freibetrag, nur für Kinder. |
| Schenkung | steuerfrei | CHF 50'000.-41 | – | – | ||
| Wallis | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei | – | Es bestehen steuerfreie Minima (siehe Tabelle 6.3). |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei | – | ||
| Zug | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei42 | –43, 44 |
42 Nur Eltern und Stiefeltern. 43 Von der Steuerpflicht befreit sind auch Lebenspartner, die seit mind. 5 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, beide unverheiratet sind und keine eingetragene Partnerschaft mit einer Drittperson besteht. 44 CHF 10'000.- für Pflegekinder, Patenkinder und Dienstpersonal. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei42 | –43, 44 | ||
| Zürich | Erbschaft | steuerfrei | steuerfrei45 | CHF 200'000.-46, 47 | CHF 15'000.-48 |
45 CHF 15'000.- für das Paten-, Pflege- oder Stiefkind. 46 Ebenfalls Adoptiveltern. 47 CHF 15'000.- für Grosseltern. 48 Ebenfalls Adoptivgeschwister. |
| Schenkung | steuerfrei | steuerfrei45 | CHF 200'000.-46, 47 | CHF 15'000.-48 |
Quelle: Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) / Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Steuerinformationen «Erbschafts- und Schenkungssteuern», Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2025.
Was kann ich tun, um weniger Erbschaftssteuer in der Schweiz zu zahlen?
Dies Antwort auf die Frage hängt auch wieder vor allem davon ab, welche Person das Erbe antreten wird. Im Folgenden findest du ein paar Spartipps bezüglich der Erbschaftssteuer:
Tipp 1: Informieren!
Als Erstes gilt es, sich einen Überblick über das Thema Erbschaftssteuer Schweiz zu verschaffen. Gehe dabei unterschiedliche Quellen durch, lese Artikel (wie diesen), besuche Infoveranstaltungen in deinem Kanton und spreche mit deinen Freunden und Verwandten über das Erbrecht. Hier gilt: Umso mehr du weisst, umso besser kannst du Entscheidungen treffen.
Tipp 2: Als Paar steueroptimiert entscheiden
Der zweite Tipp liegt auf der Hand. Lebenspartner*innen sollten ihre Partnerschaft definitiv eintragen lassen oder heiraten. Denn wie wir bereits gelernt haben, sind sie in diesem Fall von der Erbschaftssteuer Schweiz ausgeschlossen.
Tipp 3: Liegenschaften bedenken
Der Kauf eines Grundstücks jeglicher Art kann das Erbrecht völlig verändern. Da es in dem Kanton Schwyz zum Beispiel keine Erbschaftssteuer gibt, muss eine Liegenschaft in diesem Kanton im Falle eines Erbes auch nicht versteuert werden.
Tipp 4: Über eine AG oder GmbH nachdenken
Eine AG oder GmbH zu gründen, ist beispielsweise bei dem Erbe von Immobilien im Ausland sinnvoll. Wenn das Haus in Fuerteventura auf eine GmbH eingetragen ist, wird es nach wie vor nach schweizerischem Recht vorgenommen.
Tipp 5: Testament aufsetzen
Das Aufsetzen eines Testaments sorgt nicht nur für Klarheit in Erbfragen, sondern kann zusätzlich dazu führen, dass Geld gespart wird. Wenn ihr im im Testament Vor- und Nacherben einsetzt, kann das in einigen Fällen vorteilhaft sein - gerade bei Stiefkindern. Stiefkinder sind nämlich in der Regel nicht von der Erbsteuer befreit. Der Stiefvater kann in diesem Fall seine Ehefrau als Vorerbin eintragen und die Kinder als Nacherbe. In diesem Fall setzt das Erbrecht der Ehepartner ein und das Erbe ist steuerfrei.
Tipp 6: Steuerentlastung durch Versicherungen
Um erbschaftsteuerpflichtige Personen steuerlich zu entlasten, sind Versicherungen eine gute Lösung. Eine Todesfallrisikoversicherung führt dazu, dass Begünstigte direkt ausgezahlt werden. Welche Versicherungen in der Schweiz noch Sinn machen, habe ich dir hier zusammengefasst.
Tipp 7: Professionelle Beratung in Anspruch nehmen
Die oft hohen Kosten für eine Steuer- oder Finanzberatung sollten dich nicht davon abhalten, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Mit Expertenhilfe, zum Beispiel von mir, kannst du im Erbrecht nachher sehr viel Geld sparen.
Erbschaftssteuer Schweiz: Das gilt für Deutsche
Gerade als Auswanderer kann die Gesetzeslage im neuen Wohnort konfus sein. Wichtig ist es deshalb, sich ausführlich über seine Rechte zu informieren.
Welches Erbrecht gilt für Deutsche in der Schweiz?
Seit dem 17. August 2015 wurden in Europa Änderungen in der Erbrechtsverordnung vorgenommen. Das führte dazu, dass Deutsche, die in der Schweiz leben, nun zwischen dem schweizerischen und dem deutschen Erbrecht wählen können. Die neue Verordnung besagt, dass das Erbrecht dort stattfindet, wo die oder der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Deutsche Staatsbürger können jedoch in ihrem Testament festhalten, dass sie das deutsche Erbrecht wählen. In einigen Fällen kann die deutsche Regelung für die Erben förderlich sein.
Du planst einen Umzug aus Deutschland in die Schweiz? Was du bei einer Auswanderung in die Schweiz beachten musst, habe ich dir in diesem Artikel zusammengestellt.
Wie wird mit Erbe aus dem Ausland umgegangen, wenn ich in der Schweiz lebe?
Generell tritt das Erbrecht immer an dem Wohnort der verstorbenen Person ein. Wenn du zum Beispiel in der Schweiz lebst und deine Eltern in Deutschland, tritt bei einem Todesfall das deutsche Erbrecht ein. Die Tatsache, dass du im Ausland wohnst, ändert nichts daran, dass der Erbfall in Deutschland stattfindet.
Im Fall von einem Erbe einer Immobilie gilt, dass sie dort besteuert wird, wo sie ihren Standpunkt hat. Hier kann man die Erbsteuer jedoch umgehen, wenn der oder die Erbberechtigte beim Kauf der Immobilie in das Grundbuch eingetragen wird und lebenslänglichen Niessbrauch (Nutzungsrecht) erhält. Ein weiterer Spartipp diesbezüglich ist die, schon oben erwähnte, Gründung einer GmbH.
Fazit zur Erbschaftssteuer Schweiz
Wie immer gilt: Je früher du dich zum Thema Erbschaftssteuer informierst, desto besser. Deine Rechte zu kennen ist deine Stärke und führt im besten Fall dazu, dass du oder deine Erb*innen viel, manchmal sogar sehr viel Geld sparen.
FAQs für Erbschaftssteuer Schweiz
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Schweiz?
Die Erbschaftssteuer in der Schweiz ist nicht bundesweit geregelt, sondern kantonal. Jeder Kanton legt eigene Steuersätze und Freibeträge fest.
In den meisten Kantonen sind Ehepartner und direkte Nachkommen vollständig von der Erbschaftssteuer befreit. Für nicht verwandte Personen können die Steuersätze jedoch bis zu 30% oder mehr betragen.
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer in der Schweiz?
Die Freibeträge hängen vom Kanton und vom Verwandtschaftsgrad ab.
Typisch ist:
Ehegatt*innen: Meist steuerfrei
Kinder: In vielen Kantonen steuerfrei
Geschwister: Teilweise Freibeträge
Nicht verwandte Personen (Dritte): Geringe oder keine Freibeträge
Es gibt keinen einheitlichen Freibetrag für die ganze Schweiz. Deshalb ist immer der Wohnsitzkanton der verstorbenen Person entscheidend, um das Erbe steuerlich zu regeln.
Wer zahlt Erbschaftssteuer in der Schweiz?
Die Erbschaftssteuer wird in der Regel von den Erb*innen bezahlt.
Entscheidend ist:
Der letzte Wohnsitz der verstorbenen Person
Der Verwandtschaftsgrad
Die Art des Vermögens (z.B. Immobilie)
Wie wird ein Haus bei der Erbschaftssteuer in der Schweiz behandelt?
Wird ein Haus oder eine Wohnung vererbt, wird der Verkehrswert der Immobilie besteuert.
Wichtig:
Massgeblich ist der Standort der Immobilie
Immobilien werden im Kanton besteuert, in dem sie liegen
Ehepartner*innen und Kinder sind oft steuerbefreit
Bei mehreren Erb*innen wird der jeweilige Anteil gemäss gesetzlichen Pflicht- und freiwilligen Anteilen besteuert.
Eine Deutsche erbt Haus in der Schweiz - was gilt?
Wenn ein deutscher Staatsbürger ein Haus in der Schweiz erbt:
Die Immobilie wird in der Schweiz besteuert (je nach Kanton).
Zusätzlich kann in Deutschland Erbschaftssteuer anfallen, wenn die erbende Person in Deutschland steuerpflichtig ist.
Zwischen Deutschland und der Schweiz gelten Doppelbesteuerungsabkommen, dennoch ist eine individuelle Prüfung wichtig. Ziehe hier unbedingt einen Profi hinzu, der dich berät (z.B. Notar und Steuerberater)!
Muss ein Erbe aus Deutschland eine Erbschaft in der Schweiz versteuern?
Ja, unter Umständen in beiden Ländern. Entscheidend sind:
Wohnsitz des Erb*innen
Wohnsitz der verstorbenen Person
Art des Vermögens
Doppelbesteuerungsabkommen
Immobilien in der Schweiz werden grundsätzlich dort besteuert.
Welche Kantone haben keine Erbschaftssteuer?
Einige Kantone wie Schwyz oder Obwalden erheben keine Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen.
Andere Kantone befreien zumindest Ehepartner vollständig.