ENTSCHÄDIGUNG DRITTER
Dem Kunden ist ferner bewusst, dass der Anlageberater im Zusammenhang mit der vorliegenden Anlageberatungstätigkeit oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Leistungen (z.B. Vermittlungsentschädigung etc.) von Dritten (z.B. Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten, Versicherungen, Versicherungsbrokern, Plattformen etc.) erhält oder erhalten kann. Diese Leistungen Dritter können je nach Anbieter unterschiedlich hoch sein.
Die Berechnungsgrundlagen von Leistungen Dritter basiert in der Regel auf der Höhe der gehaltenen Vermögenswerte oder auch unabhängig von der Höhe der Vermögenswerte und wird periodisch durch den Partner abgerechnet. Die nachstehende Auflistung zeigt auf, in welchen Bandbreiten sich die Entschädigungen Dritter pro Jahr oder einmalig aufgrund der Vermittlung zu Partnerfirmen bewegen können und welche Berechnungsgrundlagen den Leistungen zugrunde liegen:
Vermittlungsentschädigung (sogenannte “Affiliate-Fee”): Pro Kunde, einmalig zwischen: CHF 10-200.-
Vermittlungsentschädigung (sogenannte “Affiliate-Fee”): AuM basiert, laufend 0,15% p.a.
Alle oben aufgeführten Leistungen Dritter sind nicht progressiv ausgestaltet.
Der Kunde wurde darüber informiert, dass die in der oben genannten Tabelle erwarteten Entschädigungen Dritter im diesem Bereich liegen können.
Der Kunde nimmt weiter zur Kenntnis, dass der Anlageberater die obenerwähnten Gebühren in der Regel nicht selber beeinflussen bzw. festsetzen kann. Insoweit als der Anlageberater aufgrund seiner Tätigkeit Einfluss auf die Höhe der Gebühren hat, beinhalten diese Vermittlungsentschädigungen grundsätzlich die Gefahr von Interessenskonflikten. Der Anlageberater verpflichtet sich indessen, stets im Interesse des Kunden zu handeln.
Der Anlageberater gewährleistet weiter, dass unabhängig davon, ob Leistungen Dritter bezogen werden oder nicht, die Anlageempfehlungen nicht beeinflusst werden. Der Anlageberater stellt durch adäquate Massnahmen sicher, dass mögliche Interessenskonflikte die Dienstleistungsqualität nicht beeinträchtigen.
Der Kunde bestätigt, dass er vom Anlageberater über die Entschädigungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Dritten informiert wurde. Er erklärt sich damit einverstanden, auf diese Entschädigungen zu verzichten.
Stand: 09. Dezember 2025