Altersvorsorge in der Schweiz (2024)

Eines der Themen, dass viele Leute beschäftigt ist die Altersvorsorge. In den letzten Jahren war das Thema keine “ausreichende Rente” zu haben, eine der grössten Sorgen der Schweizer und Schweizerinnen. Diese Sorge ist nicht ganz unberechtigt. 

Wir werden immer älter und müssen deshalb auch länger von der Rente leben. Hinzu kommt, dass sich das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern verkleinert. Dadurch reduziert sich die Höhe der gesetzlichen Rente, die wir später kriegen werden, vor allem im Vergleich zum Einkommen heute. Bei Frauen ist diese Situation noch gravierender, da sie, aufgrund von Teilzeit und Karriere-Unterbrechungen, meist nicht voll einzahlen.

Dies führt häufig dazu, dass Frauen im Alter das Nachsehen haben und im Durchschnitt knapp 37% weniger Rente erhalten. Wer denkt, dass der Partner das retten wird, täuscht sich. Bei einer durchschnittlichen Scheidungsrate von 40% gilt der Grundsatz von Helma Sick, “Ein Mann ist keine Altersvorsorge”.

Das Thema lässt sich leider auch nicht weiter in die Zukunft verschieben, denn der Zinseszins ist nicht zu unterschätzen. Männer denken viel früher an die Altersvorsorge als Frauen: Typischerweise denken Männer über das Sparen und Investieren mit Anfang 20 nach, Frauen erst ab Mitte 30. Das sind 15 Jahre weniger. Wer mit 5% das Geld an der Börse angelegt hat, konnte das Geld in 15 Jahren verdoppeln.

1. Altersvorsorgesystem in der Schweiz

Wer verstehen will was er oder sie im Alter an Rente erhalten wird, muss erstmal das Vorsorgesystem verstehen. Das Vorsorgesystem in der Schweiz hat 3 Säulen: die gesetzliche Vorsorge (AHV), die berufliche Vorsorge (BVG und UVG) und die private Vorsorge (3a und 3b).

Die erste Säule - Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV)

Derzeit zahlen Schweizer Arbeitnehmer ca. 5,3 % von ihrem Bruttolohn in die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), in die Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatz (EO). Damit finanzieren sie die derzeitigen Bezieher und Rentner, das nennt man Umlageverfahren d.h. Einzahlungen von heute werden umgelegt auf Bezieher von heute. Arbeitgeber zahlen noch nochmals so viel ein. Als Selbständige zahlst du zwischen 5.371% und 10.00% von deinem Rein-Einkommen (je nach Höhe des Einkommens).



Aber wie viel erhalten Rentner dann im Alter?

Die Auszahlung der Rente berechnet sich nach den Faktoren durchschnittliches Einkommen, Anzahl Beitragsjahre plus ggf. Erziehungsgutschriften bzw. Betreuungsgutschriften, wie auch die Fragestellung ob man verheiratet ist oder nicht.

  1. Einkommen:  Die AHV-Ausgleichskasse führt für jeden Versicherten ein individuelles Konto (IK) und vermerkt pro Jahr das Einkommen. Daraus ergibt sich das Durchschnittseinkommen. Wobei es ein maximal versicherten Lohn von 88.200,- CHF (2023) gibt d.h. man zahlt als Beitragszahler mit dem gesamten Einkommen in die AHV ein, aber versichert ist das Einkommen bis 88.200,- CHF. Das bedeutet, dass wenn man mehr als 88.200- CHF verdient, dies nicht mehr Rente bedeutet. Du kannst die Übersicht über dein individuelles Konto hier bestellen: Link. Wichtig: Wer den IK Auszug erhält, hat 30 Tage Zeit Widerruf einzulegen, falls dieser falsch ist, sonst gilt dieser als akzeptiert.



  2. Erziehungsgutschriften bzw. Betreuungsgutschriften: Für Eltern oder auch Betreuungspersonen gibt es sogenannte Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften, die einen Ausgleich schaffen sollen für Teilzeitarbeit oder Nichterwerbstätigkeit. Beide Elternteile erhalten je zur Hälfte der Erziehungsgutschriften, ausser es ist anders vereinbart (gilt nur bei Konkubinatspaaren). Die Berechnung ist wie folgt: (3 x Minimale-Rente von 14.700,-) x Erziehungsjahre (16 Jahre für das erste Kind plus die Differenz des Alters vom ersten und letztem Kind) / Beitragsjahre. Die Erziehungsgutschriften werden zum durchschnittlichem Einkommen addiert, was das massgebliche Einkommen ergibt. Basierend auf den den zwei Komponenten berechnet sich dann die Rente, wofür man die sogenannte Skala 44 zur Hilfe nimmt. Hier kann man ablesen, bei welchem massgeblichen Einkommen, man welche Rente erhalten wird. 



  3. Beitragsjahre: Ab dem Jahr in dem man 18 Jahre alt wird und erwerbstätig ist zahlt man in die AHV ein, sonst erst ab dem Jahr in dem man 21 Jahre alt wird. Es werden maximal 44 Jahre eingezahlt. Jedes Jahr, welches man nicht eingezahlt hat ergibt eine Lücke von 1/44. D.h. wer aufgrund von Fehljahren im Studium eine Lücke hat sollte diese ausgleichen, allerdings hast du nur 5 Jahre nachträglich Zeit. Um das Ausmass eines Fehljahres zu berechnen, nimmst du deine Rente pro Monat aus der Skala 44 und multiplizierst diese durch deine Beitragsjahre und teilst das durch die Beitragsjahre, die du ohne Lücke gehabt hättest.



  4. Plafonierung: Bei Ehepartnern gibt es maximal 150% der gemeinsamen Rente, das nennt man Plafonierung. Die Berechnung ist wie folgt: (Monatliche Rente Frau x Plafondbetrag von 3.675,-) / (Rente Frau + Rente Mann) = Plafonierte Rente Frau. Das gleiche wird beim Mann durchgeführt. Die Plafonierung wir durchgeführt sobald beide Ehepartner in der Pension sind.

Achtung: Wer in Frühpension gehen will muss mit einer Einbusse von 6.8% pro Jahr rechnen. Man kann 2 Jahre vorher in Frühpension gehen. Wer später in Pension geht, erhält dagegen Zuschläge.

Um das ganz in den Kontext zu setzten. Die minimale Altersrente liegt bei CHF 1.225,- , die maximale Altersrente liegt derzeit bei CHF 2.450,- und die maximale Ehepaarrente (zwei Renten) liegt bei CHF 3.675,- . Das mag dich schocken - und das sollte dich auch. Denn wenn du zu viele Lücke hast oder zu wenig Stellenprozent arbeitest, dann beinflusst du die maximale Rente negativ. Und diese ist eh schon nicht hoch.

Die 2. Säule - Die Pensionskasse

In der Schweiz zahlen Arbeitnehmer ab einem Lohn von CHF 22.050,- CHF (2023) und dem Alter 25 in die berufliche Altersvorsorge ein. Arbeitnehmer und -geber zahlen je hälftig zwischen 7-18% des koordinierten Lohns in die berufliche Vorsorge ein (7% ab 25 Jahren, 10% ab 35 Jahre, 15% ab 45 Jahren und 18% ab 55 Jahren). Das heisst aber auch, wer mit einem zu kleinem Pensum arbeitet und deswegen nicht über die Schwelle kommt von CHF 22.050,- (2023) zahlt gar nicht in die Pensionskasse ein.

Die gesetzliche berufliche Vorsorge (BVG-Mini) schreibt ein Lohnmaximum CHF 88.200,- (2023) vor, d.h. nur bis zu diesem Einkommen gilt die obligatorische berufliche Vorsorge. Vom Lohn wird der Koordinationsabzug von CHF 25.725,- vorgenommen, dies dient eine doppelte Absicherung zu vermeiden, da man ja schon in die AHV einbezahlt hat. Daher auch der Name, denn hier wird mit der AHV koordiniert. D.h. die Beiträge von 7-18% berechnen sich auf den koordinierten Lohn.  Bei einem Einkommen zwischen 22.050,- und 29.400,- ist der koordinierte Lohn 3.675,-.

Über einen Lohn von CHF 88.200,- hinaus, gelten die Vorschriften der überobligatorischen Vorsorge, hier kann ein Lohn von bis zu 882.000 CHF versichert werden.  Für den überobligatorischen Bereich gibt es keine Vorschriften bzgl. der Koordination. Somit kann man hier grössere Beträge in die Pensionskasse einzahlen. 

Aber wie viel erhalten Rentner dann im Alter?

Anders wie bei der gesetzlichen Rente, gilt das Kapitaldeckungsverfahren. D.h. hier wird das Kapital bzw. eine Rente basierend auf dem angesparten Kapital ausgezahlt. Deswegen gilt: wer mehr einzahlt, erhält auch auch eine höhere Rente. Wieviel als Rente ausgezahlt wird bestimmt sich durch den Umwandlungssatz und dem Kapital, derzeit liegt der Umwandlungssatz bei 6.8% für den obligatorischen Teil. Für den überobligatorischen Teil hängt dies von der Pensionskasse deiner Firma ab.

  • Beispiel: Wer 350.000,- CHF an Kapital angespart hat, würde mit einem Umwandlungssatz von 6.8% 23.800,- CHF Rente im Jahr erhalten (lebenslang). 

Wieviel du genau erhalten (provisorisch) wirst, steht auf deinem Pensionskassenausweis. Alternativ zur Rente kann das Kapital ausbezahlt werden, gesetzlich dürfen Rentner min. 25% an Kapital beziehen, den Rest als (reduzierte) Rente. Manche Vorsorgepläne sehen bis 100% Kapitalbezug vor. Ob sich eine Rente oder ein Kapitalbezug lohnen kommt auf die eigenen Situation an. Meistens macht eine Mischung Sinn d.h. man bezieht einen Teil als Kapital und bezieht den Rest als Rente.

Wie kannst du mehr rausholen?

Die meisten Menschen haben Einkaufspotential in der Pensionskasse und somit macht es Sinn ab Alter 50+ Einkäufe zu tätigen, da man diese Einkäufe steuerlich geltend machen kann. Warum erst ab Alter 50+? Da zum einen man dann meisten mehr verdient und der Steuervorteil grösser ist, da man dann auch entsprechendes Vermögen hat und weil man vorher gewinnbringender sein Geld anlegen kann z.B. an der Börse oder in Immobilien.

Die 3. Säule - Private Vorsorge

Es gibt in der Schweiz in der privaten Vorsorge, die Säule 3a und die Säule 3b. Die 3a ist die gebundene Vorsorge, während die 3b die freie Vorsorge ist. Gebunden heisst, du erhältst Steuervorteile beim Sparen, allerdings ist das Geld gebunden und kann nicht so einfach genutzt werden. Die 3b dagegen kannst du frei nutzen, allerdings erhältst du keine steuerliche Begünstigung beim Sparen. Ungefähr 56% der Schweizer besitzen ein Säule 3a und bessern sich damit im Alter die Rente auf und sparen gleichzeitig heute steuern.

Du kannst in die 3a jährlich 7.056,- CHF (2023) einzahlen, wenn du einer Pensionskasse angeschlossen bist - in der Regel als Arbeitnehmer mit einem Gehalt über 22.050,- CHF. Personen, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören dürfen jährlich max. 20% der Einkommen bis zu einem Betrag von 35.280,- CHF (2022) einzahlen - in der Regel Selbständige. Einzahlungen in die 3a können, dann von der Steuer abgezogen werden. Dies kann einen rechten Steuervorteil ergeben. Wenn du wissen willst wie viel, kannst du dies ungefähr hier ausrechnen: Link.  

In die 3b kannst du soviel einzahlen wie du willst, da du hier keinen Steuereffekt beim Sparen hast.

Tipp: Im Alter wirst bei der Auszahlung der 3a Kapitalien besteuert, daher ist es sinnvoll mehrere Konten zu haben (i.d.R. 4-5), da du dann gestaffelt dein Vermögen rauslösen kannst. Du kannst bis zu 5 Jahre vor deiner Pensionierung die Säule 3a auflösen. Hier siehst du die steuerliche Belastung: Link.

Wichtig: In dem Jahr in der deine Pensionskasse ausbezahlt wird, werden die Vorsorgegelder kumuliert d.h. zu zahlst auf den gesamten Betrag der 3a und PK Steuern. Bei Ehepartner werden die Vorsorgegelder aus 3a und PK auch zusammengezählt.  Daher ist es wichtig die Pensionierung zu planen, denn hier kannst du mit Staffelungen der 3a und PK und Abstimmung der Ehepartner einiges an Steuern sparen.

Egal ob 3a oder 3b, du hast folgende Möglichkeiten dir Kapital anzusparen:

  • Lebensversicherung: Hier werden Sparbeiträge gesammelt und / oder in Fonds investiert. Ohne Fonds ist die Rendite derzeit sehr niedrig, eine Fondsgebundene Lebensversicherung zahlt da mehr. In der Regel sind Versicherungen teurer als Konten. Häufig kann in einer Lebensversicherung auch der Todesfall und Erwerbsunfähigkeit eingeschlossen werden. Ersteres ist relevant sofern man eine Familie hat und hier zusätzlich diese absichern möchte im Fall von Tod. Im Erwerbsunfähigkeitsfall wird eine Rente gezahlt plus die Versicherung zahlt weiter in die Lebensversicherung bis zum Ablauf ein. Dies kostet entsprechend mehr. Allein bei Versicherungen hast du in der 3b einen Vorteil steuerlich, denn hier zahlst du auf die Erträge keine Steuern wie Zinsen oder Dividenden.

  • Bankkonto: Mit einem Säule 3a Konto kann der Sparer jährlich den geförderten Beitrag einzahlen. Hier gibt es kaum Zinsen, daher ist diese Form weniger interessant.

  • Depotkonto: Wer eine höhere Verzinsung sucht, kann die 3a Gelder anlegen z.B. mit Fonds oder ETFs. ETFs sind meist günstiger und erhöhe somit das Geld in der Rente, da sie nicht die Rendite so stark reduzieren. Mehr zu den Anbietern hier: Link.

Aber wie viel erhalten Rentner dann im Alter?

Wieviel sich an Rente oder Kapital ergibt, definiert sich zum einen über die eingezahlten Beiträge, die Verzinsung und die Steuer. Wenn du die 3a ausbezahlen lässt als Rente, zahlst du normale Einkommenssteuer, als Kapital dagegen mit einem reduzierten Satz (Kapitalleistungssteuer). Bei der 3b zahlst du in der Regel keine Steuer bei der Auszahlung, da du das Geld schon versteuert hast.

Mehr zum Thema 3 Konto findest du hier.

Reicht deine Rente nun aus?

Um zu verstehen, wieviel du im Alter erhalten wirst und ob dies reicht, musst du die Rentenlücke rechnen. Der Unterschied zwischen dem was im Alter benötigt wird und dem was man tatsächlich bekommen wird - das ist sehr einfach gesagt die sogenannte Rentenlücke. Hier ist es wichtig, dass die Grösse der Vorsorgelücke ausgerechnet wird. Typischerweise benötigt man im Alter etwas weniger Geld, eine Faustregel ist ca. 80% vom heutigen Bedarf. Allerdings darf man nicht vergessen, dass auch im Alter Kosten wie Krankenkasse, Pflegeversicherung und Steuern anfallen. Aufgrund der Inflation, werden Produkte immer teurer, was dazu führt, dass wir uns vom gleichen Geld heute, morgen weniger kaufen können. Deswegen ist es ratsam die Vorsorgelücke inklusive Inflation zu kalkulieren. 

Berechnung:

  • Brutto-Einkommen im Alter: AHV-Rente pro Jahr hochrechnen inkl. Inflation plus Pensionskassen-Rente ohne Inflation pro Jahr (siehe Pensionskassenausweis), berechne AHV Rente mit Inflation mit dem Rechner noch Zinsen berechnen. Beispiel (siehe Bild)

  • Ausgaben im Alter: heutige Ausgaben pro Jahr inkl. Inflation * 80% , nutze für deine Ausgaben den Zinsen berechnen Rechner wie bei der AHV Rente

Kapitalentnahme: jährliche Lücke, Dynamik (Inflation): 2%, Zinssatz: Zinssatz mit dem dein Vermögen angelegt wird, Wartezeit: 0,-, Rentendauer: Berechnung mit https://wie-alt-werde-ich.de, Restkapital: 0,-

Wie kannst du deine Lücke schliessen?

Wenn man weiss wie gross die Lücke ist, stellt sich dich Frage wie man diese schliesst. 

  • AHV:  Fehljahre bis zu 5 Jahre nachträglich nachzuzahlen. Nicht zu kleines Pensum arbeiten. Es empfiehlt sich min. 70% zu arbeiten.

  • PK: Mit einem nicht zu kleinem Pensum arbeiten, da sonst die Beiträge in die PK zu klein sind. Einkaufspotential ab Alter 50 nutzen. Falls du Zugriff zu einem Kaderplan (1e Plan) hast, nutze diesen um einen PK Einkauf auch früher zu nutzen, da du hier auch investieren kannst und den Steuervorteil nutzen. Mit Ü55 eine Pensionierungsplanung machen um die Aufteilung von Rente und Kapital zu bestimmen, wie auch das rauslösen der Pensionskassengelder und 3a aufeinander abzustimmen.

  • 3a: Die Säule 3a unbedingt voll ausschöpfen, da sonst Steuervorteile verschenkt werden. Ausserdem macht es Sinn für die langfristige Planung mehrere - am besten 5 - Konti zu haben für ein Staffelung beim rausnehmen im Alter oder auch für einen WEF-Vorbezug. Je jünger man ist, desto mehr macht es weiterhin Sinn das Geld anzulegen.

  • 3b: Es empfiehlt sich, wenn zusätzlich vorgesorgt werden kann, das Geld zu investieren. Sparen allein und das Geld bar auf dem Konto liegen zu lassen ist, aufgrund der Inflation und der Niedrigzinsen,  langfristig wenig sinnvoll. Hier bieten sich zum Beispiel an der Börse gehandelte Fonds an, so genannte ETFs (Exchange Traded Funds), da man mit relativ wenig Aufwand und Kosten, das Geld diversifiziert anlegen kann. Häufig werden auch Sparpläne angeboten, die das Sparen automatisieren.

Fazit

In der Schweiz deckt bei einem Einkommen von ca. 88.200,- CHF die Säule 1 und 2 ca. 60% der vorherigen Lohns ab und ist somit nicht ausreichend um den gleichen Lebensstil weiterzuführen. Daher ist es umso wichtiger auch eine private Vorsorge wie ein 3a abzuschliessen.

*Affiliate Link / Code

Zurück
Zurück

Immobilie in der Schweiz kaufen

Weiter
Weiter

ETF & Steuern in der Schweiz