Was kann man alles von der Steuer absetzen (Schweiz)?
Steuern machen selten richtig Spass - aber egal, ob du in der Schweiz lebst, aus dem Ausland zugezogen bist, angestellt oder selbstständig bist: Wenn du das Steuersystem hier kennst, kannst du richtig Geld sparen.
In diesem Guide zeige ich dir, was du zur Steuererklärung in der Schweiz wissen musst: Fristen, wer überhaupt eine Erklärung abgeben muss, welche Unterlagen du brauchst - und natürlich, wie du das Maximum aus deinen Abzügen rausholst. Egal, ob du deine Steuern selbst machst oder dir Unterstützung holst: Am Ende dieses Artikels hast du einen Plan und weisst genau, was du alles von der Steuer absetzen kannst.
Inhaltsverzeichnis
Warum überhaupt Steuern einreichen?
Welche Steuerfrist ist in der Schweiz wichtig?
Steuererklärung oder Quellensteuer?
Diese Unterlagen brauchst du für deine Steuererklärung
Steuer-Checkliste 2025: Das kannst du absetzen!
Wie kannst du deine Steuererklärung einreichen?
Warum überhaupt Steuern einreichen?
Eine Steuererklärung ist für Schweizer*innen und Personen mit Permit C nicht nur Pflicht - sie ist auch eine Chance! Viele Personen zahlen zu viele Steuern, einfach weil sie keine Rückerstattungen oder Abzüge geltend machen, die ihnen zustehen. Und ganz ehrlich: Wer lässt schon freiwillig Geld liegen?
Wie viele und welche Steuern in der Schweiz anfallen, kannst du hier nachlesen.
Hast du zum Beispiel arbeitsbezogene Ausgaben, in die Säule 3a eingezahlt oder Krankheitskosten getragen? Dann kannst du oft dein steuerbares Einkommen senken - und bekommst bares Geld zurück.
Und: Wenn du mit Permit B über CHF 120’000.- verdienst oder andere Kriterien erfüllst (dazu gleich mehr), musst du sowieso eine Erklärung machen.
Welche Steuerfrist ist in der Schweiz wichtig?
Für die direkte Bundessteuer gilt: Angestellte und Selbstständige müssen ihre Steuererklärung jeweils bis zum 31. März des Folgejahres abgeben.
Bei den Kanton- und Gemeindesteuern gelten andere Regeln. Manche Kantone verlangen im laufenden Jahr schon Ratenzahlungen, dessen Höhe basierend auf deinen in vergangenen Jahren gezahlten Steuerbeträgen basiert. Das hat den Vorteil, dass du nicht eine grosse Summe auf einmal bezahlen musst bzw. nicht selbst dafür verantwortlich bist, deine Steuern separat auf Seite zu legen.
Auch interessant: Manche Kantone belohnen dich - in Form von attraktiven Zinsen - auf zu früh gezahlte Steuerrechnungen.
Falls du die Steuerfristen nicht einhalten kannst, hast du die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu beantragen. Wie lange und ob das etwas kostet, hängt vom Kanton ab. Hier findest du die Fristen für deinen Kanton.
Steuererklärung oder Quellensteuer?
Grundsätzlich gilt: Schweizer*innen und in der Schweiz wohnhafte Personen müssen eine Steuererklärung einreichen.
Für Zugezogene, je nach Bewilligung, gelten andere Regeln.
Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn:
du Schweizer*in bist
du eine B-Bewilligung hast und mehr als CHF 120’000.- pro Jahr verdienst (dann wirst du im laufenden Jahr Quellen besteuert und reichst nachträglich eine Steuererklärung ein) oder du Vermögen über CHF 100’000.- besitzt und daraus mehr als CHF 2’000.- jährlich an Einkommen erzielst (z.B. Dividenden), wobei letzteres Kantonal abweichen kann
du eine C-Bewilligung hast
du mit einer Person verheiratet bist, die bereits steuerpflichtig in der Schweiz ist
Trifft nichts davon zu? Dann kannst du entscheiden, ob du deine Steuererklärung freiwillig einreichen willst - oder einfach bei der Quellensteuer bleibst.
Wichtig: Wenn du quellenbesteuert bist und weniger als CHF 120’000 im Jahr verdienst, kannst du deine Einzahlung in die Säule 3a nur abziehen, wenn du freiwillig eine Steuererklärung machst.
Diese Unterlagen brauchst du für deine Steuererklärung
Vorbereitung bei der Steuererklärung zahlt sich aus.
Bonus-Tipp: Sammle im laufenden Jahr immer wieder die notwendigen Dokumente für deine Steuererklärung, sodass du im März nicht in Panik ausbrichst und das gesamte Haus auf den Kopf stellst.
Hier ist deine Checkliste:
Einkommen
Lohnabrechnungen des letzten Jahres
Erhaltene Unterhaltszahlungen
Renten, AHV/IV-Leistungen, Pensionskassen
Arbeitslosengelder
Kinderzulagen
Mietzinseinnahmen
Erbschaften / Schenkungen
Eigenmietwert bei Eigenheimbesitzern
Vermögen
Kontostände
Zins- und Dividendenerträge (wie deine ETFs versteuert werden, liest du hier)
Steuerverzeichnis deines Broker-Kontos (viele Anbieter stellen e-Steuerauszüge zur Verfügung, die du direkt in dein Steuersystem hochladen kannst)
3b Versicherungen mit Rückkaufswert
Schulden
Nachweise über bestehende Hypotheken, Kredite und andere Schulden (inkl. bestehende Steuerschulden)
Was kannst du alles von der Steuer absetzen? (Steuercheckliste 2025)
Bankgebühren
Schuldzinsen, Hypothekarzinsen und Kreditzinsen
Kosten für das Steuerverzeichnis
Depotgebühren
Schrankfach- und Safegebühren
Inkassospesen für Coupons
Negativzinsen
Fondsgebühren oder Beratungskosten
⚠️ Beachte: Nicht als Vermögensverwaltungskosten abzugsfähig sind hingegen die Gebühren für den Kauf oder Verkauf von Wertschriften (Courtage, Stempelgebühr usw.) sowie Honorare für eine Finanz-, Anlage- und Steuerberatung. In einigen Kantonen darf man pauschal 0,5 bis 3 Promille des Wertschriftenvermögens als Vermögensverwaltungskosten abziehen - informiere dich hier entsprechend bei deinem Kanton.
Gesundheitskosten
Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen
Arzt- oder Zahnarztkosten, Spitalrechnungen
Selbstbehalt
Gesundheitsausgaben, die selber getragen wurden wie z.B. Pflegekosten, behinderungsbedingten Kosten, ambulante Pflege zuhause, ärztlich angeordnete Kur- und Erholungsaufenthalte, medizinisch notwendige Transport- und Rettungskosten, naturheilärztliche Behandlungen (wenn von einem anerkannten Naturheilpraktiker*in durchgeführt)
Eine ausführliche Liste aller Gesundheitsausgaben, die du steuerlich geltend machen kannst, findest du hier.
Je nach Kanton gilt hier: Wer in einem Jahr mehr als 2 bis 5% seines steuerbaren Nettoeinkommens in Gesundheitsausgaben selber tragen muss, darf in der Steuererklärung den Betrag abziehen, der diesen Prozentsatz übersteigt. Vor allem wer hohe Zahnarztkosten oder hohe Selbstbehalte hat, sollte prüfen, ob er einen Teil davon in der Steuererklärung abziehen kann.
Berufsauslagen
Berufskleidung (gilt nur Kleidung für berufliche Zwecke genutzt werden kann, wie beispielsweise spezielle Schutzkleidung)
Fahrkosten zum Arbeitsort mit dem Auto oder ÖV (ab CHF 3’000.-, je nach Kanton mehr)
Bis zu CHF 700.- für das Fahrrad zur Arbeit
Verpflegungskosten bei Geschäftsreisen (wenn nicht vom Arbeitgeber erstattet)
Pauschale fürs Mittagessen im Büro (bis CHF 3’200.-/Jahr, bei >3km Entfernung)
Wenn der Arbeitgeber vergünstigtes Mittagessen anbietet: max. CHF 1’600.- abziehbar
Berufsrelevante Weiterbildungen (Kursgebühren, sondern auch Prüfungsgebühren, Umschulungskosten, Fachliteratur, Fahrtkosten und Verpflegungskosten)
Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes kann unter gewissen Bedingungen angegeben werden (z.B. bei Selbständigen oder Personen, bei denen der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt)
Arbeitsmaterialien wie Papier, Tinte, Stifte
Bewerbungskosten
Spenden
Spendenquittungen und öffentliche Zuwendungen: im Umfang von bis zu 20 % des Nettoeinkommens. Abzugsfähig sind allerdings nur Spenden an steuerbefreite Institutionen und Hilfswerke. Viele Kantone akzeptieren auch Abzüge von Beiträgen an Parteien und Gewerkschaften.
Kinder / Familie
Betreuungskosten: max. Abzugsbetrag pro Kind bis 14 Jahre liegt bei CHF 25’800.- auf Bundesebene, auf Kantonebene variieren die Abzüge (zwischen CHF 3’100.- in Wallis und CHF 26’080.- in Genf). Hier findest du eine gute Übersicht.
Allgemeine Kinderabzüge: Pro Kind kannst du einen Kinderabzug von CHF 6’800.- (2025) pro Jahr pro Kind bei der Bundessteuer geltend machen. Beim Kanton variieren diese Abzüge.
Unterhaltszahlungen für Kinder, die noch nicht volljährig sind, können vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden
Unterstützungskosten von Familienmitgliedern (z.B. Eltern im Ausland)
Altersvorsorge
Einzahlungen in die Pensionskasse (2. Säule; für Expats gelten Sonderregelungen: Sie dürfen in den ersten 5 Jahre nur 20% vom Einkommen gültig machen)
Einzahlungen in die Säule 3a: bis CHF 7’258.- jährlich / Selbstständige: bis 20% vom Gewinn (max. CHF 36’288.-)
Selbst bezahlte AHV-Beiträge (Frühpensionierte, Nicht-erwerbstätige, Selbständige)
Immobilien
Nebenkosten
Unterhaltskosten; bis zu 10 Jahre alte Liegenschaften bei 10 % des Eigenmietwerts beziehungsweise der Mietzinseinnahmen, für ältere Liegenschaften bei 20%. Die tatsächlichen Kosten können diesen Pauschalabzug jedoch leicht übersteigen, besonders bei älteren Immobilien oder Renovationen. In diesem Fall lohnt es sich, in der Steuererklärung die effektiven Kosten abzuziehen.
Renovierungen (Werterhaltende Investitionen ); wertvermehrende Investitionen hingegen nicht, es sei denn, sie haben das Ziel Energie einzusparen oder die Umwelt zu schützen
Unternutzung des Eigenheims: Nach dem Auszug der Kinder oder nach dem Tod des Ehepartner*ins bleibt oft ein Teil des Eigenheimes ungenutzt. Bei einer solchen Unternutzung bewilligen einige Kantone und der Bund einen Abzug vom Eigenmietwert. Die betreffenden Räume darf man aber weder als Gästezimmer noch zum Basteln oder Bügeln nutzen. In einzelnen Kantonen muss man sogar die Möbel entfernen. Die Steuerbehörden berücksichtigen unter anderem auch die finanziellen Verhältnisse des Steuerpflichtigen.
Sach- und Haftpflichtversicherungen
Stockwerkeigentümer können in der Regel auch die Einlagen in den Unterhaltsfonds abziehen
Hypothekarzinsen
Verwaltungskosten
Mein Wunsch für dich: Dass du das Maximum aus deiner Steuererklärung rausholst. Deshalb kommt hier eine Liste möglicher Abzüge - einfach Punkt für Punkt abhaken!
Achtung: Abzüge können je nach Kanton variieren. Check also unbedingt die Regelungen vor Ort.
Wie kannst du deine Steuererklärung einreichen?
Option | Vorteile | Risiken | Kosten |
---|---|---|---|
Selbst machen | Schnell, günstig | Du vergisst evtl. wichtige Abzüge | + |
Mit Tool (z. B. taxdone) | Schneller + Hilfestellung vom Anbieter | Für komplexe Fälle ungeeignet | + |
Steuerberater*in | Profi-Beratung, maximale Rückerstattung | Höhere Kosten, lohnt sich aber oft, gerade wenn du viel verdienst und deine Steuerlast reduzieren möchtest | +++ |
Mein Tipp: Wenn du z. B. mehrere Einkommensquellen, Auslandsvermögen oder einen Expats-Status hast: Hol dir eine*n Steuerprofi! Und damit meine ich nicht einen reinen Buchhalter*in, sondern Personen, die deine gesamte steuerliche Situation verstehen und optimieren können. Im Idealfall schon bevor die nächste Steuererklärung ansteht! Ja, das kostet (ca. CHF 350.-/h), aber oft bekommst du durch eine gute Beratung deutlich mehr zurück - und kannst danach deine Erklärung vielleicht sogar die nächsten Jahre selbst machen. Smart eTax hilft dir, solche Steuerberater*innen zu finden.
Fazit zu “Was kann man alles von der Steuer absetzen?”
Ja, das Schweizer Steuersystem kann erstmal kompliziert wirken - aber mit der richtigen Vorbereitung und etwas Know-How schaffst du das mit links.
Wenn deine Situation einfach ist, kannst du deine Steuererklärung gut selbst machen - oder mit Tools wie taxdone. Wenn es komplexer wird (z. B. mehrere Einkommen, Ausland, Expats), lohnt sich ein Steuerberater*in.
Die wichtigste Message für dich: Lass kein Geld liegen! Nimm dir die Zeit, um deine Unterlagen zu sammeln, versteh deine Möglichkeiten - und nutze Tools oder Profis, wenn du Unterstützung brauchst.