Kinder - was bedeutet das für die finanzielle Planung in der Schweiz?

Kinder sind ein Segen und viel Freude. Als Eltern ist man dennoch in der Situation, dass man sich um das finanzielle kümmern muss. In diesem Artikel geht es darum eine Idee zu erhalten wie sich das Budget verändert sobald man Kinder hat. 

# 1 - Einnahmen

Wer Kinder hat kann mit folgenden Kinderzulagen rechnen, den der Bund einem zur Verfügung stellt

  • Kinderzulagen: Kinderzulagen von min. 200 CHF pro Monat bis 16 das Kind Jahre alt ist und danach min. 250 CHF pro Monat ab dem Alter 16 bis 25 Jahre, sofern das Kind in der Ausbildung ist. Die Kinderzulage kann auch höhere ausfallen in manchen Kantonen. Die Kinder oder Familienzulage erhält man über den Arbeitgeber vom Elternteil welches im Kanton vom Wohnsitz ist. Wenn beide im Wohnsitzkanton arbeiten oder eben beide nicht, dann über den Arbeitgeber der, Person mit dem höheren AHV-Pflichtigen Lohn.

  • Geburtszulagen: Zusätzlich gibt es in manchen Kantonen noch eine Geburtszulage, einmalig zur Geburt. 

  • Somit würden Eltern ca. 2.400 CHF pro Jahr pro Kind an Unterstützung erhalten. Mehr dazu hier: Link.

# 2 - Ausgaben (Versicherungen, Betreuung)

Gleichzeitig erhöhen sich die Ausgaben, wenn man Kinder hat. Hierzu hat die Budgetberatung Durchschnittsdaten herausgebracht:

  • Säuglinge kosten ca. 300-400 CHF pro Monat

  • Kinder bis 11 Jahre kosten ca. 600 CHF pro Monat

  • Kinder über 11 Jahre ca. 873 CHF pro Monat

Diese Kosten beinhalten: Versicherung, Nahrung, Kleidung, andere Kosten wie Pflege, Gesundheitskosten oder Gesundheitskosten. Was nicht enthalten sind, sind Kosten für die Kinderkrippe oder -betreuung. Dies kann sehr hoch ausfallen:

  • Kinderkrippe: Ein Kinderkrippenplatz kostet ca. 130 CHF pro Tag (Ganztags) für Kinder über 18 Monate bzw. ca. 150 CHF pro Tag (Ganztags) für Kinder unter 18 Monaten.

  • Nanny: Eine Nanny kostet ca. 30 CHF pro Stunde bzw. 4.500 CHF pro Monat bei einer 42 Stunden Woche.

# 3 - Steuern

Wer Kinder hat, kann allerdings mit folgenden Abzügen für Steuer rechnen:

  • Kinderbetreuungsabzug: Einen Kinderbetreuungsabzug bis 25.000,- (2023) CHF pro Jahr pro Kind kann man bei der Bundessteuer vom steuerbaren Lohn abziehen. Beim Kanton variieren diese Abzüge. Sofern keine andere Einigung vorliegt, können Eltern diesen Abzug je hälftig zu Geltung bringen bei unverheiratet Paaren oder eben ganz in der gemeinsamen Veranlagung bei verheirateten Paar.

  • Kinderabzug: Pro Kind kann man weiterhin einen Kinderabzug von 6.500,- CHF pro Jahr pro Kind bei der Bundessteuer geltend machen. Beim Kanton variieren diese Abzüge. Sofern keine andere Einigung vorliegt, können Eltern diesen Abzug je hälftig zu Geltung bringen bei unverheiratet Paaren oder eben ganz in der gemeinsamen Veranlagung bei verheirateten Paar.

  • Versicherungsabzug:  Pro Kind können max. 700,- CHF Abzug für die Versicherung bzw. Krankenkasse beim Bund abgezogen werden. Beim Kanton variieren diese Abzüge. Sofern keine andere Einigung vorliegt, können Eltern diesen Abzug je hälftig zu Geltung bringen bei unverheiratet Paaren oder eben ganz in der gemeinsamen Veranlagung bei verheirateten Paar.

  • Elterntarif: Beim Bund werden Eltern mit dem Elterntarif veranlagt, was dazu führt, dass 250,- CHF pro Kind pro Jahr vom Steuerbetrag direkt abgezogen werden kann und man als Paar mit dem verheirateten Tarif abgerechnet wird. 

Zusammenfassung:

Finanzielle Aspekte sollten nicht ein Grund sein Kinder zu bekommen oder nicht, allerdings eine Idee zu haben was sich finanzielle ändert ist elementar für die eigenen Planung. Gerade wenn man eine Idee hat wie viel dies für einen bedeutet, kann bösen Überraschungen aus dem Weg oder noch viel besser damit planen.

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